SHARE
BUCHEN
BUCHEN

  • In unseren Hotels sind Haustiere zusammen mit ihren Besitzern in ausgewählten Unterkünften willkommen. Als Haustiere gelten nur Hunde, andere Tiere dürfen in den Unterkünften nicht gehalten werden.
  • Bitte informieren Sie die Reservierungsabteilung bei der Buchung über die Unterbringung Ihres Haustiers.
  • Haustiere dürfen maximal 8 kg wiegen und sind in ausgewählten Villen oder Bungalows mit privatem Garten erlaubt.
  • Pro Gästezimmer ist ein Haustier erlaubt.
  • In Homes & Villas können Haustiere kostenlos untergebracht werden. Für Bungalows wird eine Gebühr von 20,00 € pro Nacht erhoben.
  • In den Zimmern stehen Nahrung, ein Bett und ein Wassernapf für die Tiere zur Verfügung.
  • Haustiere müssen vollständig erzogen sein und an der Leine geführt werden.
  • Haustiere sind nur in der Privatsphäre des Zimmers erlaubt und nicht in öffentlichen Bereichen oder in Bereichen, in denen Speisen und Getränke serviert oder konsumiert werden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Blindenhunde.
  • Haustierbesitzer sollten einen aktuellen Impfpass und ein von einem zugelassenen Tierarzt ausgestelltes Gesundheitsbuch für ihr Tier mitführen.
  • Wenn ein Haustier unbeaufsichtigt gelassen wurde und andere Gäste stört, erhalten Sie eine Benachrichtigung vom Hotel. Das ununterbrochene Bellen während der Ruhezeiten wird als Verstoß betrachtet, d.h. 13:30 - 17:00 und 21:00 - 10:00.
  • Das Hotel behält sich das Recht vor, einen Gast mit einem Haustier, das sich gegenüber dem Personal oder anderen Gästen aggressiv verhält, des Hauses zu verweisen.
  • Im Falle eines Schadens informiert das Hotel den Gast über den Betrag, der dem Haus je nach Umfang des Schadens zusteht.
  • Die Gäste sollten die Reservierungsabteilung bei der Buchung über den Unterbringungswunsch für das Haustier informieren.
  • Je nach Hotel können Beschränkungen gelten.

BEGLEITTIERE
  • Ein Begleittier ist definiert als ein Hund, der individuell ausgebildet wurde, um Arbeiten oder Aufgaben für eine Person mit einer Behinderung auszuführen. Die vom Hund ausgeführte(n) Aufgabe(n) müssen in direktem Zusammenhang mit der Behinderung der Person stehen.
  • Begleittiere sind in allen öffentlichen Bereichen des Hotels sowie in den Bereichen, in denen Speisen und Getränke serviert oder konsumiert werden, erlaubt. Sie müssen sich jedoch gut benehmen und jederzeit unter Kontrolle sein.
  • Darüber hinaus muss der Besitzer des Servicehundes die Dokumente mit sich führen, die den Gesundheitszustand des Tieres, seine angemessene Ausbildung und die Nutzungsberechtigung bescheinigen (Gesundheitsbuch, Chip, usw.).
You are using an outdated browser. Please upgrade your browser to improve your experience.